Gremien

Die Gremien der Fakultät beraten und entscheiden über für ihre Funktion relevante Themen. Mitglieder können u.a. professoral, studentisch oder Mitarbeitende der Fakultät sein.

Fakultätsgremien

Fakultätsrat

Der Fakultätsrat entscheidet in allen Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung:
- die Struktur- und Entwicklungspläne der Fakultät,
- die Bildung, Veränderung und Aufhebung von Einrichtungen der Fakultät,
- im Einvernehmen mit der zuständigen Studienkommission über die Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultät,
- die Berufungsvorschläge und Kooptationen

Promotionsausschuss

Der Promotionsausschuss der Fakultät für Ingenieurwissenschaften entscheidet über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand nach Abschluss der Promotionsvereinbarung; die Annahme als Doktorandin oder Doktorand verpflichtet die Hochschule zur wissenschaftlichen Betreuung (§ 38 Abs. 5 Landeshochschulgesetz). Die Mitglieder des Ausschusses decken die Fakultät in ihrer Breite ab.

Habilitationskonferenz

Der Habilitationskonferenz obliegt die Durchführung des Habilitationsverfahrens. Ihr gehören alle der Fakultät angehörigen und dort hauptberuflich tätigen Professor*nnen, Hochschul- und Privatdozent*innen an. Den Vorsitz führt der Dekan.