Promotionsausschuss
Der Promotionsausschuss der Fakultät für Ingenieurwissenschaften entscheidet über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand nach Abschluss der Promotionsvereinbarung; die Annahme als Doktorandin oder Doktorand verpflichtet die Hochschule zur wissenschaftlichen Betreuung (§ 38 Abs. 5 Landeshochschulgesetz). Die Mitglieder des Ausschusses decken die Fakultät in ihrer Breite ab.
Mitglieder
Prof. Dr. Carl Herrmann
Dekan
Prof. Dr. Guido Kanschat
Vorsitz